Mittwoch, 19. Juli 2017

Rente trotz Beitragsrückerstattung?

Wie es so vorkommt, kommt man nach Abschluss eines Beratungsgespräches mit Mandanten auch hin und wieder ein wenig privat ins Gespräch. Der Zufall wollte es, dass meine Klientin nach Abschluss eines solchen Beratungsgesprächs von der misslichen wirtschaftlichen Lage einer Tante in Griechenland berichtete:

"Meine Tante hat vor vielen Jahren, Mitte der 60er bis Anfang der 70er, in Deutschland gearbeitet und sich nach Rückkehr nach Griechenland die Beiträge erstatten lassen. Jetzt bekommmt sie lediglich eine kleine Rente in Griechenland und kommt nur schwer über die Runden..."
Diese beiläufige Information veranlasste mich nochmals nachzuhaken. Auf Rückfrage wurde mir mitgeteilt, dass diese Tante in ihrer Zeit in Deutschland auch Kinder erzogen hat.

Somit wurde kurzerhand bei der Deutschen Rentenversicherung ein Antrag auf Kontenklärung und Anerkennung der Kindererziehungszeiten und Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung gestellt. Hilfsweise auch zugleich ein formloser Rentenantrag.

Weshalb?

Zum Zeitpunkt der Beitragserstattung und Rückkehr nach Griechenland gab es das Gesetz zur Anerkennung obiger Zeiten noch nicht. D.h. meine neue Mandantin hat sich zwar die Versicherungsbeiträge in der Zeit von 1968 bis 1975 erstatten lassen und ihre hieraus abzuleitenden Ansprüche verloren, jedoch sind ihr nie die Zeiten der Schwangerschaft und Kindererziehung rentenrechtlich erfasst worden.

Durch das zwischenstaatliche Abkommen zwischen Deutschland und Griechenland sind die Versicherungszeiten der jeweiligen Länder zur Wartezeiterfüllung gegenseitig anzurechnen. Somit wurde durch die Beschäftigungszeiten in Griechenland die Mindestvoraussetzung der 60 Monate Beitragszeit erfüllt.
Die Zeiten der Kindererziehung brachten meiner Mandantin, auch durch die Verbesserungen durch das sogenannte "Mütterrentengesetz", eine kleine zusätzliche Rente in Höhe von etwas mehr als 60,- Euro monatlich. Zudem wurde für die Zeit von 2002 bis 2017 ein Nachzahlungsbetrag in Höhe von knapp 5.800 Euro und Zinsen in Höhe von 260,- Euro überwiesen.

Tel. 0711-90711888
info@rentenberater-diamantis.de 


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