Freitag, 18. November 2016

Mehr Rente aufgrund Entgeltaufteilung

Im Wege einer Witwerrentenprüfung ist der ursprüngliche Bescheid der verstorbenen Ehefrau aus dem Jahr 2006 ebenfalls überprüft worden.
Die Verstorbene hat nach ihrer schulischen Ausbildung eine Lehre absolviert und war anschließend nur bis zur Geburt der Kinder in der Mitter der 70er Jahre beschäftigt. Hieraus resultierte eine entsprechend geringe monatliche Rente von netto unter 300,- Euro monatlich.
Die Prüfung ergab, dass im ursprünglichen Rentenbescheid der Verstorbenen die Ausbildungszeit zwar erfasst, jedoch das Entgelt im Jahr der Beendigung der Lehre während und nach der Berufsausbildungszeit für die entsprechenden Teilzeiträume nicht korrekt ermittelt und aufgeteilt wurde.
Die Deutsche Rentenversicherung machte es sich bei der Aufteilung einfach, indem das Entgelt gezwölftelt und im Anschluss mit den anteiligen Monaten multipliziert wurde. Dabei wurde nicht beachtet, dass ein Verdienst während einer Ausbildungszeit / Lehre zumeist wesentlich geringer ausfällt als bei anschließender Vollbeschäftigung. Durch den höheren Verdienst während der Ausbildunszeit / Lehre kam der Zuschlag für diese Zeit weniger zur Geltung.
Allein durch die berichtigte Entgeltaufteilung erhöhte sich die monatliche Rente um 4,41 Euro. Nach Überprüfungsantrag gemäß § 44 SGB X hatte die DRV die Rente zu korrigieren und zumindest rückwirkend für vier Jahre den Differenzbetrag nachzubezahlen. 

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