Das Bundessozialgericht hat am 12.12.2011, AZ: B 13 R 29/11 R, 
entschieden, dass die von den Rentenversicherungsträgern praktizierte 
Art und Weise der Hochrechnung richtig ist und den Vorgaben des § 194 Abs. 1 SGB VI entspricht. Es bestehen auch keine verfassungsrechtlichen Bedenken dagegen, dass entsprechend § 70 Abs. 4 SGB VI
 auch nach Bekanntwerden der tatsächlich im Hochrechnungszeitraum 
erzielten beitragspflichtigen Entgelte die Rente nicht mit diesen 
tatsächlichen beitragspflichtigen Entgelten neu festgestellt wird.
Die Rentenbescheidprüfungen haben aus der Praxis ergeben, dass diese 
gesetzlich und gerichtlich tolerierte Berechnung in den meisten 
Rentenfällen für die Versicherten eine Rentenminderung zur Folge hat. 
Die Beträge schwanken hierbei von ein paar Cent bis hin zu niedrigen 
zweistelligen Eurobeträgen.
Demnach gilt speziell bei der Rentenantragstellung bereits auf diesen 
Sachverhalt zu achten. Vor allem dann, wenn Sie zum Beschäftigungsende 
noch sozialversicherungspflichtige Prämien oder sonstige Einmalzahlungen
 erwarten dürfen. Die Zustimmung zu dieser Hochrechnung ist im 
Rentenantrag im Kleingedruckten als Einwilligungserklärung unter 
(derzeit) Punkt 15 zu (derzeit) Ziffer 10.4.1 verankert.
Sollten Sie mit Ihrer Unterschrift auf dem Rentenantrag dieser 
Hochrechnung zugestimmt haben, ist ein Verzicht auf die Hochrechnung nur
 möglich, wenn Sie den Rentenantrag innerhalb der Widerspruchsfrist 
zurücknehmen und anschließend einen neuen Rentenantrag stellen. Im 
Regelfall akzeptiert die Deutsche Rentenversicherung den fristwahrenden 
Widerspruch als neuen Rentenantrag. Beachten Sie jedoch hierbei 
zwingend, dass aus dem zuvor eingereichten Rentenantrag keine Rechte 
mehr hergeleitet werden können.
Grundsätzlich empfehlen wir die Prüfung des Rentenbescheides
 und der damit verknüpften lebenslangen Geldleistung. Die Kosten einer 
solchen Prüfung sind überschaubar und amortisieren sich selbst bei nur 
kleinen Korrekturen innerhalb von kurzer Zeit. Ist Ihr Rentenbescheid 
korrekt, so haben Sie zumindest die Gewisheit "und einen ruhigeren 
Schlaf". 
Tel. 0711-90711888
info@rentenberater-diamantis.de
 

 
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