Das Bundessozialgericht hat am 12.12.2011, AZ: B 13 R 29/11 R,
entschieden, dass die von den Rentenversicherungsträgern praktizierte
Art und Weise der Hochrechnung richtig ist und den Vorgaben des § 194 Abs. 1 SGB VI entspricht. Es bestehen auch keine verfassungsrechtlichen Bedenken dagegen, dass entsprechend § 70 Abs. 4 SGB VI
auch nach Bekanntwerden der tatsächlich im Hochrechnungszeitraum
erzielten beitragspflichtigen Entgelte die Rente nicht mit diesen
tatsächlichen beitragspflichtigen Entgelten neu festgestellt wird.
Die Rentenbescheidprüfungen haben aus der Praxis ergeben, dass diese
gesetzlich und gerichtlich tolerierte Berechnung in den meisten
Rentenfällen für die Versicherten eine Rentenminderung zur Folge hat.
Die Beträge schwanken hierbei von ein paar Cent bis hin zu niedrigen
zweistelligen Eurobeträgen.
Demnach gilt speziell bei der Rentenantragstellung bereits auf diesen
Sachverhalt zu achten. Vor allem dann, wenn Sie zum Beschäftigungsende
noch sozialversicherungspflichtige Prämien oder sonstige Einmalzahlungen
erwarten dürfen. Die Zustimmung zu dieser Hochrechnung ist im
Rentenantrag im Kleingedruckten als Einwilligungserklärung unter
(derzeit) Punkt 15 zu (derzeit) Ziffer 10.4.1 verankert.
Sollten Sie mit Ihrer Unterschrift auf dem Rentenantrag dieser
Hochrechnung zugestimmt haben, ist ein Verzicht auf die Hochrechnung nur
möglich, wenn Sie den Rentenantrag innerhalb der Widerspruchsfrist
zurücknehmen und anschließend einen neuen Rentenantrag stellen. Im
Regelfall akzeptiert die Deutsche Rentenversicherung den fristwahrenden
Widerspruch als neuen Rentenantrag. Beachten Sie jedoch hierbei
zwingend, dass aus dem zuvor eingereichten Rentenantrag keine Rechte
mehr hergeleitet werden können.
Grundsätzlich empfehlen wir die Prüfung des Rentenbescheides
und der damit verknüpften lebenslangen Geldleistung. Die Kosten einer
solchen Prüfung sind überschaubar und amortisieren sich selbst bei nur
kleinen Korrekturen innerhalb von kurzer Zeit. Ist Ihr Rentenbescheid
korrekt, so haben Sie zumindest die Gewisheit "und einen ruhigeren
Schlaf".
Tel. 0711-90711888
info@rentenberater-diamantis.de
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