Dienstag, 5. Dezember 2017

Korrektur Rentenbescheid aus dem Jahr 2001

Mit Rentenbescheid vom 23.02.2001 wurde meinem Mandanten ab 1.05.2001 die damals noch erhältliche Altersrente wegen Arbeitslosigkeit von der Deutsche Rentenversicherung gewährt.

Anfang des Jahres 2017, also ganze 16 Jahre später, wurde mein Mandant durch die Presse darauf aufmerksam, dass man einen Rentenbescheid fachmännisch und unabhängig durch freiberufliche Rentenberater prüfen lassen kann. Daraufhin suchte er den Kontakt und bat um Überpüfung seines Rentenbescheides, welcher ihm allerdings nicht mehr vorläge, da ihm die Bewilligung seiner Rente seit je her in einem Gefühl der Unsicherheit verweilen lies.

Nach kurzem schriftlichen Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung wurde uns ein Duplikat des Rentenbescheides vom 23.02.2001 innerhalb von wenigen Tagen zugesandt. Gegen diesen Bescheid wurde vorsorglich und zur Wahrung der Jahresfrist ein Antrag auf Überprüfung nach § 44 SGB X gestellt.

Nun konnte der Rentenbescheid anhand der Unterlagen unseres Mandanten rechnerisch und sachlich geprüft werden, mit dem Ergebnis, dass tatsächlich vereinzelte Zeiten nicht bzw. unrichtig erfasst worden sind.

Die Differenz war zwar nur von marginaler Höhe, dennoch kam es zu einer monatlichen Rentenerhöhung von ca. 3,- Euro. Eine Rentennachzahlung von knapp 200,- Euro konnte ebenfalls erzielt werden, jedoch wurde diese Nachzahlung auf rückwirkend zum 1.01.2012 begrenzt, da die Zeiten bis 31.12.2011 bereits verjährt waren. Der Betrag von Beginn der Rente zum 1.05.2001 bis zum 31.12.2011 in Höhe von ca. 400,- Euro war somit leider verloren.   

Tel. 0711-90711888
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